Fließgewässer bestimmen maßgeblich das Wirkungsfeld zwischen Mensch und Umwelt. Gewässer sind die bedeutendste Grundressource der Natur und, wie die Geschichte zeigt, auch ein wesentlicher Faktor bei der Besiedlung der Erde und der Entwicklung menschlicher Kulturen. Unsere Fließgewässer wurden in wachsendem Maße den menschlichen Bedürfnissen angepasst und zu Siedlungsbändern und Gewerbegassen umgenutzt. Dabei wurde ihr ursprüngliches Funktions- und Erscheinungsbild stark verändert: Aus Naturlandschaften wurden Kulturlandschaften.
Zu den naturgegebenen hydraulischen, morphologischen und ökologischen Bestimmungen eines Fließgewässers traten weitere Aufgaben als Trink- und Brauchwasserspender, Fisch- und Rohstofflieferant (z.B. Kies, Sand, usw.), Energiespender, Transport- und Verkehrsweg und nicht zuletzt als Entsorgungspfad für Abwässer und Abfälle hinzu. Um diese Anforderungen an das Fließgewässer bewerkstelligen zu können, bediente sich die Wasserwirtschaft der diversen Methoden des Wasserbaus.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die ökologische Qualität der Fließgewässer möglichst rasch und nachhaltig zu verbessern, um der Flora und Fauna wieder die Habitate verfügbar zu machen, welche zum Erhalt etlicher Arten und Populationen notwendig sind. Dazu finden Gewässerentwicklungsplanungen statt, welche sich ingenieurbiologischen Bauweisen bedienen, um ausgebaute Fließgewässer mit Strömungsstrukturen zu versehen und um eigendynamische gewässermorphologische Entwicklungen zu initiieren.
Das Fachgebiet kann hierbei bei allen Phasen der Gewässerentwicklungsplanung und –unterhaltungsplanung mitwirken. Dazu stehen diverse Methoden und Modellansätze als auch umfangreiche Ausrüstung für Monitoringprojekte zur Verfügung.