Wasserbauliches Forschungslabor - Staatliche Prüfstelle

Staatliche Prüfstelle

Das Fachgebiet für Wasserbau und Hydraulik ist staatliche Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane.

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Die Überprüfung der für die Einleitung maßgeblichen Durchflussmesseinrichtungen bei Abwasserbehandlungsanlagen sowie Drosselorganen bei Regenentlastungen und -rückhaltebecken wird von „staatlichen Prüfstellen“ und „anerkannten Prüfstellen“ nach § 11 (1) der Eigenkontrollverordnung (EKVO) im Auftrag der Eigenkontrollpflichtigen durchgeführt.

Die Prüfstellen nach § 11 EKVO haben die Aufgabe, diejenigen Kontrollen und Prüfungen durchzuführen, die besondere Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hydraulik und Hydrometrie benötigen. Überdies müssen diese Prüfstellen hydrometrische Geräte einsetzen können, die über die übliche Ausstattung eines Ingenieurbüros oder eines Betreibers weit hinausgehen.

Für uns als staatliche Prüfstelle stehen derzeit die Zertifizierung, Schulung und Überwachung der anerkannten Prüfstellen sowie eine wissenschaftliche Begleitung der EKVO im Vordergrund. Hier stehen unter anderem die nachfolgenden Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte im Fokus:

  • Begleitung und Beurteilung aktueller Prüfungen im Vergleich zu den Empfehlungen des Merkblatts D 2-10 und Herausarbeitung von ggf. bestehenden Defiziten.
  • Überprüfung der EKVO auf Aktualität und bedarfsweise Überarbeitung der zugehörigen Merkblätter und Richtlinien unter Einbeziehung eines engen Austausch mit den umsetzenden Praxisbüros bzw. den anerkannten Prüfstellen.
  • Zusammentragen und Pflegen von Wissen zu Stand der Technik und Methodologie
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Prüfplanaufstellung, zur vereinfachten Prüfung geeigneter Drosselanlagen und zum methodischen Vorgehen bei der Prüfung komplexer Drosselsysteme
  • Kalibrierung von Messgeräten und ihre technische Unterstützung
  • Durchführung von Schulungen und beratende Unterstützung der Behörden (Umweltministerium, HLNUG, Wasserbehörden) in fachlichen Fragen
  • Durchführung von Modelluntersuchungen zu Spezial- / Problemfällen und Begleitung von Sanierungskonzepten sowie Beratung der anerkannten Prüfstellen bei Spezialfragen
  • Anfertigung von Anerkennungsgutachten für die Zulassung der „anerkannten“ Prüfstellen
  • Wissenserwerb durch Kontakte mit Herstellern z.B. durch Gerätetests in den Laboren

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) stellt auf ihrer Homepage entsprechende Dokumente zur Eigenkontrollverordnung zur Verfügung. Diese umfassen Regelungen, Verordnungen, Mustervordrucke und Merkblätter.

Aktueller Hinweis: Regelmäßige Prüfungen bzw. entsprechende Prüftermine vor Ort an den Abwasserbehandlungsanlagen sowie Drosselorganen bei Regenentlastungen und -rückhaltebecken werden von der staatlichen Prüfstelle an der TU Darmstadt derzeit nicht durchgeführt. Für diese Prüfungen gemäß der EKVO bei Ihnen vor Ort verweisen wir auf die Liste der anerkannten Prüfstellen (wird in neuem Tab geöffnet).